Meine Rechte als Urheber

“Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen” ist der Untertitel. Dieses Buch von Gernot Schulze ist 2020 in der 7 aktualisierten Auflage erschienen und sehr informativ, zumal es ein gewachsenes Buch ist, das realitätsnah Möglichkeiten und Grenzen zeigt.

Ein gutes Buch mit schwieriger Materie zeichnet sich in der Regel durch ein gutes Inhaltsverzeichnis aus. Das ist mehr als gelungen.

Und so führt uns der Autor transparent und mit klaren deutschen Worten ohne Fachchinesisch in angemessener Weise durch das Thema, indem er Möglichkeiten und Grenzen erläutert.

Was ist der Unterschied zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum? Was sind gewerbliche Schutzrechte? Und dann unterscheidet er schon zwischen Urheberrecht in Deutschland und woanders. Es wird also interessant. Aber dazu später mehr.

Zunächst weist Schulze darauf hin, daß nur die konkrete Erscheinungsform eines Werkes schutzfähig ist (21). Das führt er dann konkret aus und schildert auch, welche einzelnen Werkarten es überhaupt gibt. Sein Hinweis, daß eine Gebrauchsanweisung als reine “Mitteilung vorgegebener Tatsachen” nicht schutzfähig ist aber eine vom “Vorgegebenen abweichende Darstellungsform” (27) zeigt, es kommt immer auf den Einzelfall an. Auf Seite 37 sind dann die Lichtbildwerke dran, also Fotos und danach Filmwerke, Lehrmaterial etc.

“Urheber ist der Schöpfer des Werkes (§7), also derjenige, der das Werk tatsächlich schafft.” (81)

Mit diesem Satz eröffnet Schulze den nächsten Fragenkreis und führt uns durch mögliche Gehilfen, Miturheber und viele andere Fragen und deren Rechte beim Entstehen eines schutzfähhigen Werkes.

Auf Seite 137 fangen die Schranken des Urheberrechts an, natürlich für Deutschland.

Ich greife den Bereich der Zitate heraus. Er stellt den Unterschied zwischen Großzitat, Kleinzitat und einzelnen Stellen detailliert heraus (151). Er weist darauf hin, daß die Fälle sich überlappen und daß das Zitat auch einen Zitatzweck haben muß, eine “innere Verbindung zwischen dem zitierten und dem zitierenden Werk.”

Es reicht also nicht aus einem Werk zu zitieren und dann Werbung darum zu setzen, um im Internet damit über Suchmaschinen geldbringende Besucher abzufischen. Genau darum geht es ja.

Und damit sind wir dann schon im Thema Internet, das ab Seite 289 von Christopher Mueller verfaßt wurde.

Hier komme ich zurück auf die grenzenlosen Grenzen im Internet.

“Demnach gilt, dass derjenige der z.B. Inhalte in Deutschland über das internet bereitstellt, sich vergewissern muß, dass er über die Rechte für seine Inhalte in jedem Land eines möglichen Abrufs verfügt… Umgekehrt gilt, dass die Bereitstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes von einem im Ausland stehenden Server bei einem Abruf aus Deutschland nach deutschem Recht zu bewerten ist.” (291)

Denken sie das mal zu Ende….

Herr Mueller weist an dieser Stelle darauf hin, daß im Urheberrecht das Territorialitätspinzip gilt: “Die Wirkung der nationalen gesetzlichen Regeln bleibt auf das Inland beschränkt.”

Das setzt natürlich Grenzen voraus!? Aber wenn es keine mehr gibt, welches Recht gilt dann von welchem Land oder von was?

Und so erfahren wir am Beispiel Internet den gelebten und nicht aufgelösten Widerspruch im Urheberrecht.

Das Buch finde ich gut, weil es eben auch zeigt, was nicht möglich ist. Denn so wie Staaten verschieden sind, sind auch die Auffassungen über das Urheberrecht verschieden.

Als auf der letzten Photokina viele in Deutschland urheberrechtlich geschützte Fotos zu sehen waren, die nicht einfach abfotografiert und ins Netz gesetzt werden dürfen bei uns, da kam dort die ganze Welt vorbei und fotografierte diese Werke ab und setzte sie weltweit einfach online ins Netz.

Passiert ist nichts soweit ich weiß.

Das ist die Wirklichkeit. Diese regt natürlich zu weiteren Fragen an. Aber das würde hier den Rahmen sprengen.

Es ist bei C.H. Beck erschienen.

Schulze

Meine Rechte als Urheber
Urheber- und Verlagsrechte schützen und durchsetzen

7., aktualisierte Auflage 2020. Buch. XXXII, 416 S. Softcover

Beck im dtv. ISBN 978-3-406-73977-4

About Michael Mahlke

Der Autor hat Jura in Köln und Sozialwissenschaften, Geschichte und Pädagogik in Wuppertal studiert. Er war u.a. Leiter einer privaten Wirtschaftsschule und Geschäftsführer einer sozialen Organisation und ehrenamtlicher Richter. Er coachte viele Jahre Menschen, Schwerpunkte waren Übergänge, Arbeit und Alter, Konfliktbewältigung und neue Medien. Er arbeitete als Dokumentarfotograf und Publizist, offline und online, analog und digital.

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